Liebe Campingfreunde/in

sicher habt ihr in div. Internetforen die neuesten Nachrichten zum Thema „Gasprüfung ersatzlos gestrichen“ gelesen bzw. wurdet von Campingfreunden daraufhin angesprochen.

Dazu folgende Klarstellung:

Die Prüfung von Flüssigkeitsgasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach DVGW Arbeitsblatt G 607 war Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) nach Par. 29 StVZO. Bei nicht nachgewiesener gültiger G 607 Prüfung durfte keine HU Plakette zugeteilt werden.

Diese Maßnahme wurde bis zum 1.1. 2023 ausgesetzt (VkBl 24/2019).

Keine Abhängigkeit mehr von Zuteilung der HU Plakette zum G 607 Nachweis.

Dieses Datum ist nun gestrichen worden (VkBl. 24/2021), d.h., auch über den 1.1. 2023 hinaus wird die Zuteilung der HU Plakette nicht von einem gültigen G 607 Nachweis abhängig gemacht. Weil die Voraussetzungen zu Prüfmitteln im Rahmen der HU nicht mehr sichergestellt werden konnten, mussten neue Wege gefunden werden.

Ein möglicher neuer Weg wird die Einbindung der Prüfung der Gasanlage in Freizeitfahrzeugen nach G 607 in die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) werden.

Unabhängig davon ist der Halter für den sicheren Zustand seines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr verantwortlich. Ebenso wie Bremse, Licht usw. ist auch die Gasanlage in technisch eiwandfreien Zustand zu halten.

Zukünftig (2023) werden Betreiber von Wohnmobilen und Wohnwagen in die Pflicht genommen, ihre Gasanlagen nach G 607 alle 2 Jahre prüfen zu lassen.

Ergänzend eine Stellungnahme des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) als Link zur aktuellen Situation.

https://www.dvfg.de/fluessiggas-in-der-freizeit/campinggas/g-607-pruefung-wohnmobil

Mit freundlichem Gruß

Deutscher Camping-Club

Dieter Diekmann

Gas-Referent